Fischerei-Bildungsseminare Rhein-Ruhr e.V.
Garant für gute Ausbildung
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Voraussetzungen für die amtliche Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen:

Theoretische Prüfung

Fragebogen mit 60 Fragen (ausgewählt aus insgesamt 341 Fragen) aus folgenden 6 Fachgebieten, je davon 10 Fragen .
 

  • Allgemeine Fischkunde, Fischkrankheiten
  • Spezielle Fischkunde
  • Gewässerkunde, Fischhege
  • Naturschutz, Tierschutz
  • Gesetzeskunde
  • Gerätekunde
Mindestens 45 Fragen müssen richtig sein, davon mindestens 6 Fragen 
aus jedem Fachgebiet.
 

Praktischer Teil

Von 44 Bildtafeln werden 6 nach dem Zufallsprinzip dem Prüfling vorgelegt,
hiervon müssen 4 richtige Artennamen benannt werden.

Aal; Äsche; Amerikanischer Flusskrebs; Bach/Flussneunauge; Bachforelle; Bachsaibling; Bachschmerle; Barbe; Bitterling ; Brassen; Döbel ; Dreistacheliger Stichling; Elritze; Europäischer Flusskrebs; Flunder; Flußbarsch; Giebel; Groppe; Gründling; Güster; Hasel; Hecht; Dorsch; Karausche; Kaulbarsch; Lachs; Makrele; Meerforelle; Moderlieschen; Nase; Quappe; Rapfen; Rotauge;
Regenbogenforelle; Rotfeder; Schlammpeitzger; Schleie; Schneider; Steinbeißer; Ukelei; Wels; Wildkarpfen; Zander und Zwergstichling.

Aus den praktischen Aufgaben 1 bis 10 wird eine Aufgabe vergeben.
Von möglichen 28 Punkten müssen mindestens 25 erreicht werden.

Stippangelrute für Rotaugen; Schwingspitzenrute für Brassen; Teleskoprute für Karpfen; Grundangelrute für Aale; Spinnrute für Hechte; Spinnrute für Barsche; Fliegenangelrute Nass; Fliegenangelrute Trocken; Pilkangelrute für Dorsche;  Brandungsangel für Plattfische.
 

Prüfungszeit
 

  • Theoretischer Teil höchstens 90 Minuten,
  • Praktischer Teil je Prüfling in der Regel 15 Minuten.
 

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